Ereignisdatenschreiber (EDRs) in Europa
Ereignisdatenschreiber (EDRs) in Europa
Es ist an der Zeit, dass Fastlane das sprichwörtliche Elefant im Raum anspricht. Datenschreiber sind seit 2014 in Autos vorhanden und können seit geraumer Zeit die unten genannten Funktionen ausführen. Wir möchten unsere Kunden jetzt darauf aufmerksam machen, da wir vermuten, dass in einigen Jahren umfassendere EDR-Vorschriften in Europa eingeführt werden, die Daten weit länger als 5-15 Sekunden aufzeichnen und diese Daten an die Behörden übermitteln können. Da Fahrzeuge immer stärker vernetzt werden, ist dies unserer Meinung nach eine unvermeidliche Entwicklung.
Was sind Black Boxes?
Ereignisdatenschreiber (EDRs), auch als "Black Boxes" bekannt, sind in neuen EU-Fahrzeugen gemäß der Verordnung 2019/2144 verpflichtend, die für neue Fahrzeugtypen ab dem 6. Juli 2022 und für alle neuen Fahrzeuge ab dem 7. Juli 2024 gilt. Sie zeichnen unfallbezogene Daten auf, um die Sicherheit zu erhöhen und EU-Vorschriften einzuhalten, einschließlich der DSGVO für den Datenschutz.
Wichtige Vorschriften
- EU-Verordnung 2019/2144 (Allgemeine Sicherheitsverordnung):
- Verpflichtet EDRs für Pkw (M1), leichte Nutzfahrzeuge (N1) und schwerere Fahrzeuge (M2, M3, N2, N3).
- Fordert anonymisierte Datenerfassung für Unfallanalysen.
- UNECE-Verordnung Nr. 160:
- Legt Mindestdaten fest: 15 Sekunden vor dem Unfall, 0,3 Sekunden nach dem Unfall (z. B. Geschwindigkeit, Bremsen, Airbag-Status).
- DSGVO (EU 2016/679):
- Gewährleistet Datenanonymisierung und beschränkt den Zugriff auf autorisierte Parteien mit Zustimmung oder rechtlicher Grundlage.
- eCall (EU 2015/758):
- Ergänzt EDRs durch Übermittlung von Unfalldaten an Rettungsdienste (verpflichtend seit dem 31. März 2018).
Aufgezeichnete Daten
- Vor dem Unfall: Geschwindigkeit, Gaspedal, Bremsen, Lenkung (5-15 Sekunden).
- Unfall: Airbagauslösung, Gurtanwendung, Aufprallschwere.
- Nach dem Unfall: Fahrzeugstatus.
- Sonstiges: Zeitstempel, GPS (optional), Systemstatus (z. B. ESC, ABS).
Verwendungszwecke
- Unfalluntersuchung und Haftungsbestimmung.
- Sicherheitsforschung für EU-Programme.
- Versicherungstelematik und Flottenmanagement (mit Zustimmung).
Datenschutzüberlegungen
- Daten werden gemäß DSGVO anonymisiert.
- Zugriff erfordert Zustimmung des Eigentümers oder gesetzliche Befugnis.
- Fahrer müssen über das Vorhandensein von EDRs informiert werden.
- Bedenken: Potenzieller Missbrauch durch Versicherungen oder Behörden.
Analyse:
Dies ist unvermeidlich und bedeutet, dass Ihr Fahrzeug Sie ausspionieren kann und wird. Wenn Sie in Zukunft einen Unfall verursachen, gehen wir davon aus, dass die Behörden erweiterte Daten, einschließlich Kamerabildern, abrufen können, um die Schuldfrage zu klären. Zwei Lösungen nach unserer Meinung: Verhalten Sie sich, oder fahren Sie ältere Autos mit eingeschränkten Aufzeichnungsmöglichkeiten.