allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Geltungsbereich
Der Vertrag wird von der Fa. Fastlane Tuning Schweiz 3114 Wichtrach, Schweiz (Verkäufer) nur unter nachfolgenden Bedingungen geschlossen, die als Bestandteil des Vertrages zu betrachten sind. Entgegenstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen des Vertragspartners wird ausdrücklich widersprochen. Die Geschäftsbedingungen gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen, sowohl für Geschäfte der Firma Fastlane Tuning mit Privatpersonen, als auch mit Juristischen Personen im Rechtssinne.
- Vertragsschluss
Der Käufer erklärt sich ausdrücklich mit dem Beiblatt „Wichtige Produkthinweise zur Fastlane Tuning -Leistungssteigerung“ einverstanden. Alle Angebote sind stets freibleibend. Technische Änderungen sowie Änderungen in Form, Farbe und/oder Gewicht bleiben im Rahmen des Zumutbaren vorbehalten. Die in Katalogen, Prospekten, Anzeigen und Preislisten oder in den zum Angebot gehörenden Unterlagen enthaltenen Preise und technische Daten können sich ändern. Erfolgt innerhalb der 10 Tage keine Auftragsbestätigung gilt der Vertrag als nicht geschlossen, es sei denn die Ware wurde ausgeliefert. Irrtümer und technische Änderungen vorbehalten. Der Auftrag ermächtigt die Firma Fastlane Tuning Unteraufträge zu erteilen, sowie eventuelle Probe- und Überführungsfahrten durchzuführen. Die Firma Fastlane Tuning ist berechtigt, bei Auftragserteilung eine angemessene Vorauszahlung zu verlangen.
- Zahlungsbedingungen
Die Preise verstehen sich bei Abholung am Firmensitz der Firma Fastlane Tuning Schweiz. Nebenleistungen, z. B. Überführungskosten werden zusätzlich zu den übermittelten Kostenvoranschlägen/ Rechnungen berechnet. Der Kaufpreis ist, entsprechend der Auftragsbestätigung, spätestens bei der Lieferung fällig und kann auch per Nachnahme erhoben werden. Bis zu vollständigen Zahlung des Kaufpreises verbleibt das Eigentum an der gelieferten Hardware, Dokumentationen und der mitgelieferten Programmierung sowie allen Artikeln und Dienstleistungen bei dem Verkäufer. Ferner ist der Kunde bis zur vollständigen Bezahlung verpflichtet, den Auftragsgegenstand pfleglich zu behandeln. Sofern Wartungs- und Inspektionsarbeiten oder Einbaukosten erforderlich sind, hat der Kunde diese auf eigene Kosten regelmäßig durchzuführen. Gleiches gilt bei Installation der Hardware in das Steuergerät (verl. Eigentumsvorbehalt). Der Käufer ist auch nach Eigentumsübergang an die Urheber- und sonstigen Schutzrechte Dritter gebunden. Der Kunde ist verpflichtet, uns einen Zugriff Dritter auf die Ware, etwa im Falle einer Pfändung, sowie etwaige Beschädigungen oder die Vernichtung der Ware unverzüglich mitzuteilen. Einen Besitzwechsel der Ware sowie den eigenen Wohnsitzwechsel hat uns der Kunde unverzüglich anzuzeigen. Bei Zahlungsverzug ist die Firma Fastlane Tuning berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5 % über dem jeweiligen Diskontsatz der Schweizer Bundesbank zu berechnen, ohne dass insoweit ein weitergehender Verzugsschaden ausgeschlossen wird. Die Firma Fastlane Tuning ist berechtigt, bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug oder bei Verletzung einer Pflicht dieser Bestimmung vom Vertrag zurückzutreten und die Ware herauszuverlangen. Dem Besteller bleibt es unbenommen, den Gegenbeweis zu führen, dass ein tatsächlicher Schaden nicht oder geringer entstanden ist. Die Aufrechnung gegenüber den Zahlungsansprüchen der Firma Fastlane Tuning Schweiz ist ausgeschlossen, es sei denn, dass die Gegenansprüche des Bestellers unstreitig oder rechtskräftig festgestellt sind. Soweit der Besteller Kaufmann ist und der Vertrag zum Betriebe seines Handelsgewerbes gehört, gilt der vorstehende Absatz entsprechend auch für Zurückbehaltungsrechte. Rechnungen sind sofort fällig. Die Zahlung erfolgt gegen, Bar, EC-Karte Bar-Nachnahme (Versand) oder Vorauskasse sofern nicht etwas anderes schriftlich vereinbart wurde. Nachlässe oder Skontierungen sind ohne unsere schriftliche Einwilligung nicht möglich. Wird bei der Auftragserteilung eine Vorauszahlung vereinbart, so ist diese vor Arbeitsbeginn zu leisten. Der Endverbraucher hat während des Verzugs die Geldschuld in Höhe von 3% über dem Diskontsatz der Schweizer Bundesbank zu verzinsen. Der Unternehmer hat während des Verzugs die Geldschuld in Höhe von 5% über dem Diskontsatz zu verzinsen. Gegenüber dem Unternehmer behalten wir uns vor, einen höheren Verzugsschaden nachzuweisen und geltend zu machen. Der Kunde hat ein Recht zur Aufrechnung nur, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt wurden oder durch uns anerkannt wurden. Die Firma Fastlane Tuning Schweiz ist berechtigt, trotz anders lautender Bestimmungen des Kunden, zunächst auf dessen älteste Schuld anzurechnen. Sind bereits Kosten entstanden, so sind wir berechtigt, die Zahlungen zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung anzurechnen. Kommt der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht vertragsgemäß nach oder stellt er seine Zahlungen ein oder es werden uns andere Umstände bekannt, die die Kreditwürdigkeit des Kunden in Frage stellen, ist die Firma Fastlane Tuning berechtigt, die gesamte Restschuld fällig zu stellen, Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen zu verlangen.
- Liefertermin
Alle Angaben von Lieferzeiten in den Angaben der Firma Fastlane Tuning sind unverbindlich und stellen kein Angebot im Rechtssinne dar. Der bei Vertragsschluss angegebene Liefertermin ist lediglich geschätzt und darf um 6 Wochen überschritten werden. Mahnt der Besteller danach unter angemessener Frist die Leistung an, so gerät die Firma Fastlane Tuning Schweiz nach Ablauf der Frist in Verzug, es sei denn, dass die Herstellungsart und die Beschaffenheit der bestellten Ware eine weitere Nachfrist aus konstruktionsbedingten Gründen rechtfertigen. In diesem Falle ist die Firma Fastlane Tuning Schweiz verpflichtet dem Besteller unverzüglich die Dauer der Verzögerung bekannt zugeben. Ansprüche des Bestellers auf Schadenersatz und sonstigen Verzugsschaden sind insoweit ausgeschlossen, es sei denn, dass die verspätete Lieferung auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit der Firma Fastlane Tuning zurückzuführen ist. Bei Tüv-Gutachten und Versicherungspolicen wird keine Lieferzeit angegeben. Ansprüche des Bestellers auf Schadenersatz und sonstigen Verzugsschaden sind ausgeschlossen. Diese Artikel werden vom Tüv, bzw. Versicherungsunternehmen direkt an den Käufer zugestellt. Die Firma Fastlane Tuning Schweiz übermittelt den Kundenauftrag nur weiter und hat keinen Einfluss auf die generelle Lieferung und die Lieferzeit. Der Besteller hat 6 Wochen nach Bestellung bei Nichtlieferung die Firma Fastlane Tuning Schweiz schriftlich zu Informieren. Die Firma Fastlane Tuning Schweiz entscheidet zwischen der Möglichkeit der längeren Wartezeit, oder der Rückzahlung der für Police oder Tüv-Gutachten vorab bezahlten Beträge. Eine Rücknahme anderer Produkte durch die Firma Fastlane Tuning (z.B. Leistungssteigerung) durch Nichtlieferung von Tüv-Gutachten oder Versicherungspolice wird ausgeschlossen.
- Lieferumfang
Chip-Tuning: Der Verkäufer liefert einen vorprogrammierten Tuning-Chip oder eine andere elektronische Maßnahme für Kraftfahrzeuge. Die Installation und eine etwaige Abstimmung des Motors übernimmt nicht der Käufer, es sei denn, es ist im Rahmen des Auftrages, etwas anderes vereinbart. Eine Einbauanleitung sowie eine technische Dokumentation (Leistungsdiagramm) werden nicht mitgeliefert. Der Käufer hat keinen Anspruch auf eine Anleitung zur Programmierung oder Umprogrammierung der Software (des Chips). Tuningbox: Der Verkäufer liefert einen vorprogrammierten Tuning-Chip, Tuningbox oder eine andere elektronische Maßnahme für nach bestem Wissen und neuesten Stand der Technik ohne Gewährleistung für eine einwandfreie Funktion in dem vom Käufer beschriebenen Fahrzeug. Die Installation und eine etwaige Abstimmung des Motors übernimmt nicht der Käufer, es sei denn, es ist im Rahmen des Auftrages, etwas anderes vereinbart.
- Rückgaberecht bei Fernabsatz
Der Verbraucher hat das Recht, den Kaufgegenstand innerhalb von zwei Wochen nach Eingang zurückzugeben. Das Rückgaberecht kann nur durch Rücksendung der Ware, oder, wenn die Ware nicht als Paket versandt werden kann, durch Rücknahmeverlangen ausgeübt werden; zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung. Die Kosten der Rücksendung trägt bei Ausübung des Rückgaberechts bei einem Bestellwert bis zu CHF 40 der Verbraucher, es sei denn, die gelieferte Ware entspricht nicht der bestellten Ware. Bei einem Bestellwert über CHF 40 hat der Verbraucher die Kosten der Rücksendung nicht zu tragen. Das Paket ist frankiert an uns zu senden. Bei einem Bestellwert von über 40 CHF erfolgt die Erstattung der Versandkosten auf ein vom Verbraucher angegebenes Konto. Der Verbraucher hat Wertersatz für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Ware entstandene Verschlechterung zu leisten. Der Verbraucher darf die Ware vorsichtig und sorgsam prüfen. Den Wertverlust, der über die reine Prüfung hinausgehende Nutzung dazu führt, dass die Ware nicht mehr als “neu” verkauft werden kann, hat der Verbraucher zu tragen. Sonderbestellungen oder speziell für den Kunden angefertigte Artikel oder Dienstleistungen sind vom Umtausch und der Rücknahme ausgeschlossen. Hierunter fallen speziell die Artikel „Chiptuning durch Software“, „Software Support an Gewerbetreibende“, Tüv-Gutachten und Versicherungspolicen. Reifen, Felgen, Kompletträder, Flügeltüren, Autogas-Anlagen dürfen nicht montiert gewesen sein, auch kein Montageversuch darf unternommen worden sein. Bei der Rückgabe muss die Ware weitestgehend mit dem originalen Verpackungsmaterial verpackt werden.
- Gefahrübergang
Die Versendung bzw. der Einbau erfolgt auf Gefahr des Bestellers. Erfüllungsort ist der Geschäftssitz der Firma Fastlane Tuning Schweiz. Lehnt der Besteller die Annahme der ordnungsgemäß gelieferten Ware ab, steht der Firma Fastlane Tuning Schweiz Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu. Gleiches gilt, wenn der Besteller eine Bereitstellungsanzeige der Firma Fastlane Tuning erhält und nicht innerhalb einer zu setzenden Frist von 14 Tagen die ordnungsgemäß bereitgestellte Ware abnimmt. In allen Fällen, in denen der Besteller zu Schadenersatz wegen Nichterfüllung verpflichtet ist, ist die Firma Fastlane Tuning Schweiz berechtigt, eine Schadenersatzpauschale in Höhe von 15 % des Rechnungswertes ausschließlich Mehrwertsteuer zu verlangen, ohne dass es eines Nachweises des tatsächlich entstandenen Schadens bedarf. Unberührt davon bleibt die Geltendmachung eines höheren Schadens, sofern dieser nachweisbar ist. Dem Besteller bleibt es unbenommen, den Gegenbeweis zu führen, dass ein tatsächlicher Schaden nicht oder geringer entstanden ist.
- Haftung
Die Firma Fastlane Tuning Schweiz haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Eine Haftung der Firma Fastlane Tuning Schweiz für Transport- und Versendungsschäden wird ausdrücklich ausgeschlossen. Ebenfalls haftet die Firma Fastlane Tuning Schweiz nicht dafür, dass Schäden bei der Installation entstehen. Die Firma Fastlane Tuning Schweiz haftet nur dafür, dass der Tuning-Chip, die Tuningbox oder andere elektronische Maßnahmen bei Absendung funktionstüchtig ist. Den Beweis für Schäden des Tuning-Chips, der Tuningbox oder anderer elektronischer Bauteile vor der Absendung hat der Besteller zu führen. Dem Besteller ist bekannt, dass der Einsatz und die Nutzung eines Tuning-Chips, der Tuningbox, andere die Leistung erhöhende Maßnahmen oder eine Verbrauchoptimierung (eco Tuning) zum Erlöschen der allgemeinen Betriebserlaubnis führt und daher das KFZ nicht im öffentlichen Straßenverkehr benutzt werden darf. Die Firma Fastlane Tuning Schweiz übernimmt keine Haftung für Schäden, die im öffentlichen Straßenverkehr entstehen, wenn der Tuning-Chip, die Tuningbox oder andere elektronische Maßnahmen in dem Fahrzeug verbaut wurde. Soweit durch Leistungen von uns oder den Einsatz von Produkten von uns Veränderungen der Leistungsdaten von Fahrzeugen hergestellt werden, erlischt die allgemeine Betriebserlaubnis des Fahrzeuges. Das Fahrzeug entspricht infolge solcher Veränderungen nicht mehr den Erfordernissen des Kraftfahrgesetzes und kann seinen Versicherungsschutz verlieren. Es besteht für den Kunden nach den gesetzlichen Bestimmungen auch die Verpflichtung, eingetretene Änderungen dem TÜV anzuzeigen, seiner KFZ – Versicherung mitzuteilen und eine technische Fahrzeugabnahme zu veranlassen. Es bedarf der besonderen Genehmigung für das veränderte Fahrzeug. Soweit der Kunde das Fahrzeug gleichwohl im öffentlichen Straßenverkehr führt, erfolgt dies auf eigene Gefahr. Wir übernehmen ausdrücklich keinerlei Haftung für Schäden des Kunden oder Dritter, die durch die Nichtbeachtung dieser Hinweise und der gesetzlichen Bestimmungen entstehen. Weiterhin übernimmt die Firma Fastlane Tuning keine Haftung für eine Leistungssteigerung des Fahrzeuges aufgrund des Tuning-Chips, der Tuningbox oder anderer elektronischer Maßnahmen, da eine Leistungssteigerung auch von dem weiteren Komponenten des Motors abhängig ist. Ebenso haftet die Firma Fastlane Tuning Scweiz nicht für unmittelbare oder mittelbare (Mangelfolgeschäden, weiterfressender Mangel) Schäden am Motor, die aufgrund des Tuning-Chips, der Tuningbox oder anderer elektronischer Maßnahmen entstehen können. Etwaige Ansprüche des Bestellers aus positiver Vertragsverletzung oder aus deliktischen Ansprüchen sind ebenso ausgeschlossen, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit seitens der Firma Fastlane Tuning nachzuweisen ist. Die Firma Fastlane Tuning haftet nicht für Schäden und Folgeschäden, welche durch Korrosion oder Wassereintritt in das Steuergerät, Kabelbaum oder in die Tuningbox auftreten. Der Käufer hat dafür Sorge zu tragen, dass sich die Elektronik stets in einem trockenen Zustand befindet.
- Gewährleistung/Schadenersatz
Die Gewährleistung beträgt 24 Monate, ab dem Zeitpunkt der Versendung oder des Einbaus. Die Firma Fastlane Tuning Schweiz leistet Gewähr für eine dem jeweiligen Stand der Technik entsprechende Fehlerfreiheit der Software und des Eproms. Soweit bei Neufahrzeugen durch Installation des Tuning-Chips, der Tuningbox die vom ursprünglichen Hersteller gewährte Werksgarantie entfallen sollte, übernimmt die Firma Fastlane Tuning Schweiz ihrerseits die vorgenannte Garantie nicht, es sei denn, es ist im Rahmen des Auftrages, etwas anderes vereinbart. Eine Gewährleistung im Falle der Selbstinstallation durch den Besteller setzt voraus, dass der Besteller den Tuning-Chip, die Tuningbox fachgerecht einbaut bzw. einbauen lässt. Wird durch unsachgemäßen Einbau der Chip oder die Tuningbox zerstört ist eine Gewährleistung ausgeschlossen. Der Tuning-Chip, die Tuningbox darf nur für den vom Besteller angegebenen PKW und Motor (Steuergerät) verwendet werden. Die Firma Fastlane Tuning Schweiz übernimmt keinerlei Haftung bei Verwendung der Komponenten im falschen Fahrzeug. Die Angaben zur Leistungssteigerung beziehen sich nur auf Motoren, die in allen wesentlichen Funktionen dem Mittelwert der Herstellernorm und dem Serienstand entsprechenden Angaben zur Mehrleistung sind fahrzeugindividuell unterschiedlich zu betrachten wobei sich die technisch machbare Mehrleistung, aus dem TÜV-Teilegutachten (so weit vorhanden) ergibt. Diese kann je Fahrzeug und Modell variieren und ist für den Vertrag als verbindlich anzunehmen. Es gilt als vereinbart, dass eine Leistungssteigerung nur gemäß nachfolgenden Bedingungen und nur durch zwei direkt aufeinander folgende Prüfstandsmessungen ermittelt werden kann. Prüfmethode: Dynamische Leistungsmessung Umgebungstemperatur: 20° C Eine andere Bestimmung der Leistungssteigerung gilt als unverbindlich und berechtigt nicht zur Reklamation. Reklamationen im Bezug auf Leistungsdifferenzen können nur 14 Tage nach Fahrzeugbearbeitung anerkannt werden. Der Kunde hat in einem solchen Fall einen Prüfstandsbericht vorzuzeigen, in dem hervor geht, wie viel KW und Nm bei Drehzahl das Fahrzeug vor der Leistungssteigerung hatte. Bei Fehlern der Software bzw. der Funktion sind die Fehler zu beschreiben und dem Verkäufer ist ausreichend Gelegenheit zur Nachbesserung zu geben. Nachbesserungsarbeiten finden immer bei der Firma Fastlane Tuning Schweiz statt. Die Software oder gelieferte Hardware ist dem Verkäufer zur Verfügung zu stellen. Anreise-, Abreise-, Transport oder Aufenthaltskosten gehen zu Lasten des Käufers. Ein Ersatzfahrzeug wird nicht gestellt. Auch sonstige andere Schadensansprüche aufgrund einer Einschränkung der Mobilität werden von der Firma Fastlane Tuning Schweiz nicht übernommen. Die Software darf nicht kopiert oder sonst vervielfältigt werden. Die Software darf auch nicht geändert werden. Die Änderung der Software durch den Käufer/Besteller führt zum Erlöschen jeglicher Gewährleistungsansprüche. Es ist nach dem heutigen Stand der Technik nicht sichergestellt, dass Baugruppen in jeder möglichen Form miteinander funktionieren. Weiterhin kann nicht sichergestellt werden, dass alle zum Lieferumfang gehörenden Bauteile im Fahrzeug verwendet werden können. Für diese Inkompatibilität übernehmen wir nur dann Gewährleistung, wenn die zueinander inkompatiblen Baugruppen sämtlich von uns bezogen wurden. Treten Inkompatibilitäten zwischen von uns bezogenen und fremden Baugruppen auf, stellt uns der Käufer von jeglicher Gewährleistung oder Nachweispflicht frei. Im Falle von Mängeln des Liefergegenstandes sind wir nach unserer Wahl berechtigt, den fehlerhaften Liefergegenstand nachzubessern oder Ersatz durch Austausch zu leisten. Für das Ersatzstück und die Ausbesserung leisten wir in der gleichen Weise Gewähr, wie für den Lieferungsgegenstand. Beide Parteien sind bei Fehlschlagen der Nachbesserung bzw. der Ersatzlieferung oder bei Nichterfüllung eines Vertragsbestandteils berechtigt, Minderung oder Rückgängigmachen des Vertrages zu verlangen. Wechselseitige Schadenersatzansprüche, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind dabei vollständig ausgeschlossen. Die Gewährleistung ist ausgeschlossen oder erlischt, wenn der Käufer bereits eigenmächtige Nachbesserungsarbeiten durchgeführt hat oder die gelieferten Teile in Motorsportwettbewerben eingesetzt werden. Für Rennteile, die kurzlebige Hochleistungsprodukte sind, beschränkt sich unsere Gewährleistungspflicht auf eine dem jeweiligen Stand der Technik entsprechende Fehlerfreiheit im Werkstoff des fabrikneuen Teils zum Zeitpunkt der Übergabe. Bei Teilnahme an motorsportlichen Wettbewerben erlischt die Gewährleistung. Ölverbräuche müssen nicht den des Fahrzeugherstellers angegebenen Werten entsprechen. Sie dürfen bei leistungsgesteigerten Motoren bis zu 30% darüber liegen. Alle Teile die Gegenstand eines Gewährleistungsfalles sind, müssen uns kostenlos zugestellt werden. Natürlicher Verschleiß oder Beschädigungen, die auf schuldhafte oder unsachgemäße Behandlung zurückzuführen sind, z.B. Fahren ohne Motoröl, fallen nicht unter unsere Gewährleistungspflicht. Ansprüche auf Beseitigung von Mängeln die unter Gewährleistung fallen, werden von uns nur anerkannt, wenn sie binnen 14 Tagen nach Feststellung schriftlich angezeigt werden. Gewährleistungsarbeiten werden ausschließlich in unserer Werkstatt oder bei durch uns genannten autorisierten Partnern durchgeführt. Dabei ausgetauschte Teile müssen uns zur Begutachtung zugesendet werden und gehen in unser Eigentum über. Instandsetzungsarbeiten kleineren Umfangs können mit unserem schriftlichen Einverständnis auch in einer anderen Fachwerkstatt ausgeführt werden. Außerdem müssen für die Anerkennung eines Gewährleistungsfalls die im Fahrzeug-Kundendienstheft vorgesehenen Wartungsarbeiten nachgewiesen werden können. Sollten die Vorschriften in der Bedienungsanleitungen des Herstellers missachtet worden sein, ist eine Gewährleistung ausgeschlossen. Ferner ist eine Gewährleistung ausgeschlossen, wenn das Fahrzeug bei Wettbewerbsfahrten eingesetzt wird oder das Fahrzeug in von uns nicht genehmigter Weise technisch verändert wird. Ansprüche auf Wandelung oder Änderung des Kaufvertrages oder Minderung des Kaufpreises sind ausgeschlossen. wenn wir unsere obige Gewährleistung erfüllen. Sollte unsere Software durch ein Softwareupdate (z.B. beim Werkstattaufenthalt) überschrieben werden, so haftet der Käufer dafür. Die neue Software kann vergünstigt (siehe aktuelle Preisliste) bei Firma Fastlane Tuning Schweiz bezogen werden. Durchführungsort ist auch hierfür immer bei der Firma Fastlane Tuning Schweiz. Der Kunde hat die Kosten für Hin- und Rückfahrt oder Fahrzeugtransport zu bezahlen. Für Aufenthaltskosten, sowie Verluste oder Kosten die Aufgrund des Ausfalls des Fahrzeugs entstehen haftet der Kunde selbst. Die Firma Fastlane Tuning Schweiz haftet nicht für Schäden und Folgeschäden, welche durch Korrosion oder Wassereintritt in das Steuergerät, Kabelbaum oder in die Tuningbox auftreten. Der Käufer hat dafür Sorge zu tragen, dass sich die Elektronik stets in einem trockenen Zustand befindet.
- Rücksendungen
Die Firma Fastlane Tuning Schweiz behält sich vor, bei unaufgefordert eingesendeten Warensendungen die Annahme zu verweigern. Warensendungen an die Firma Fastlane Tuning Schweiz werden nur nach vorheriger Ankündigung, Zustimmung und mit der erforderlichen Kennzeichnung angenommen. Entstehende Mehrkosten hierfür oder z. B. zur Prüfung und Reparatur eingesendeter Artikel werden dem Käufer nach Aufwand und aktuell gültiger Preisliste in Rechnung gestellt. Bei Warensendungen in Garantiefällen wird nach Wahl der Firma Fastlane Tuning Schweiz ein Transportunternehmen zur Abholung beauftragt. Der Käufer muss hierfür das Paket auf eigene Kosten versandtauglich bereitstellen.
- Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Confederation Helvetica. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts sowie des internationalen Privatrechts finden keine Anwendung.
- Salvatorische Klausel
Ist oder wird eine dieser Bestimmungen ganz oder teilweise rechtsunwirksam, so werden die übrigen Bestimmungen davon nicht berührt.